Dieser Vertrag einschließlich aller Anlagen (insgesamt der „Vertrag“) wird geschlossen zwischen dem im beigefügten Auftragsformular oder dem Online-Auftragsformular (das „Auftragsformular“) genannten Unternehmen („Kunde“) und Monster Luxembourg SA („Monster“), Luxemburgische Société Anonmye eingetragen in dem luxemburgischen Handelsregister unter der Nummer B61333, mit ihrem Betriebssitz 20, rue Eugène Rupperth , Luxembourg . Die zu erbringenden Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) sind im beigefügten Auftragsformular aufgeführt und unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages. Die Webseiten, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird (die „Webseiten“), sind definiert als jegliche Webseiten, die der Kontrolle von Monster oder der Tochtergesellschaften von Monster - ob teilweise oder in sonstiger Form - unterliegen.
Die Laufzeit dieses Vertrages (die „Vertragslaufzeit“) beginnt mit dem im Auftragsformular genannten Datum des Vertragsbeginns (der „Vertragsbeginn“) und endet (i) nach Ablauf von einem Jahr ab Vertragsbeginn bzw. (ii) mit Ablauf der letzten Laufzeit des (der) vom Kunden gekauften Produkts (Produkte) - maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis; eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden oder durch Monster ist ausgeschlossen, sofern nachstehend nicht anders angegeben. Dienstleistungen, die vor Ende der Vertragslaufzeit begonnen haben, werden gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages bis zum Ablauf der jeweiligen Restlaufzeit fortgesetzt. Monster kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn: (a) der Kunde die Einleitung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes beantragt oder einem solchen Antrag zustimmt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; oder die Bestellung eines Zwangsverwalters, Treuhänders, Liquidators, Vermögensverwalters oder einer ähnlichen Amtsperson über sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens beantragt oder einem solchen Antrag zustimmt; oder ein Zwangsverwalter, Treuhänder, Liquidator, Vermögensverwalter oder eine ähnliche Amtsperson bestellt wird; oder ein Verfahren gemäß den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes gegen den Kunden oder sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens eingeleitet wird; oder (b) Monster einen anderen Vertrag, der mit dem Kunden besteht, aufgrund Vertragsverletzung durch den Kunden kündigt. Monster ist in den vorgenannten Fällen berechtigt, alle noch ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen und alle entstandenen Kosten und Aufwendungen für seinen Rechtsschutz einzuziehen. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung durch die andere Partei vorliegt und diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung behoben wird. Die Bestimmungen in den Artikeln 2, 3, 4, 8, 9 und 10 bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages in Kraft.
Sofern im Auftragsformular oder der Rechnung nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Monster ist berechtigt, auf alle nicht bei Fälligkeit gezahlten Beträge Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Falls der Kunde im Rahmen dieses Vertrages zur Leistung einer Vorauszahlung verpflichtet ist, wird der vorausgezahlte Betrag auf die zum Ende des Vertrages fällig werdenden Beträge angerechnet. Die übrigen Beträge, die auf der Grundlage dieses Vertrages fällig werden, werden dem Kunden ab Beginn der Vertragslaufzeit monatlich bis zum Ausgleich der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Monster kann nach Zustimmung des Kunden die Rechnungen an den Kunden in elektronischer Form ausstellen und per E-Mail versenden. Die Preise für Dienstleistungen verstehen sich ohne MwSt. Die Verantwortung für die Zahlung aller sonstigen Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnlicher Steuern, die auf die Dienstleistungen fällig werden, liegt beim Kunden. Falls eine Rechnung nicht innerhalb der in dieser Vertragsklausel genannten Zahlungsfristen beglichen wird, ist Monster berechtigt, jegliche aufgrund dieses Vertrages zu zahlende Beträge, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, sofort fällig zu stellen. Falls der Kunde eine Rechnung überbezahlt, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Überzahlung die Rückerstattung des Betrages verlangen; eine entsprechende Gutschrift ist nur für sechs Monate nach Ausstellung gültig. Die für Dienstleistungen bezahlten Entgelte sind nicht erstattungsfähig, ausgenommen ist nur der Fall einer Kündigung wegen wesentlicher Vertragsverletzung durch Monster; in diesem Fall erstattet Monster dem Kunden eventuelle Beträge, die für zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachte Dienstleistungen vorausgezahlt wurden. Monster kann das Recht zur Einziehung und Entgegennahme von Zahlungen an Dritte übertragen. Monster ist berechtigt, von Zeit zu Zeit eine Kreditprüfung des Kunden vorzunehmen. Monster behält sich das Recht vor, einen dem Kunden eingeräumten Kredit nicht zu verlängern und Vorauskasse für Dienstleistungen zu verlangen. Monster steht es frei, jegliche vom Kunden erhaltene Beträge gegen Beträge, die aus diesem oder einem anderen mit dem Kunden bestehenden Vertrag fällig werden, aufzurechnen. Der Kunde verpflichtet sich, jede Rechnung in vollem Umfang ohne Abzug zu bezahlen. Die Verwendung von im Rahmen dieses Vertrages gekauften Dienstleistungen durch andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Monster zulässig. Der Kunde bleibt für alle im Rahmen dieses Vertrages gekauften Dienstleistungen zahlungspflichtig, auch wenn diese von anderen Mitgliedern seiner Unternehmensgruppe verwendet werden. Falls der Kunde als Vermittler für seinen Klienten tätig ist, bleibt er zur Zahlung aller aus diesem Vertrag fälliger Beträge verpflichtet, unabhängig davon, ob sein Klient Zahlung leistet oder nicht. Falls der Kunde Neukunde ist und per Bankeinzug bezahlt, ist er verpflichtet, eine Einzugsermächtigung auszufüllen, die dem Kunden separat zugesandt wird (mit Kontonummer des Kunden, Bankleitzahl, Name der Bank und Name des Kontoinhabers). Hat der Kunde während der letzten 12 Monate Zahlungen an Monster per Bankeinzug vorgenommen, wird Monster so lange die gleichen Kontoverbindungsdaten verwenden, bis eine Änderungsmitteilung des Kunden eingeht. Der Kunde muss Inhaber des belasteten Kontos sein. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber des für den Bankeinzug verwendeten Kontos ist und die Unterzeichner auf der Einzugsermächtigung zeichnungsberechtigt sind. Der Kunde ermächtigt seine Bank, gegenüber Monster und seinen Unterauftragnehmern und Bevollmächtigten Details zu seinem Bankkonto offenzulegen, soweit dies für die Zwecke dieses Vertrages erforderlich ist, und Monster zu informieren, falls die Einzugsermächtigung gekündigt wird. Falls eine Zahlung per Bankeinzug fehlschlägt, muss der Kunde sofort veranlassen, dass der Betrag auf andere Weise beglichen wird, zuzüglich Erstattung der Gebühren, die Monster durch die fehlgeschlagene Lastschrift entstanden sind.
(a) Jede Partei ist verpflichtet, über die spezifischen Bestimmungen dieses Vertrages Vertraulichkeit zu wahren und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gegenüber Dritten (mit Ausnahme ihrer fachlichen Berater unter Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung) offenzulegen, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben. (b) Monster verpflichtet sich zur Einhaltung aller derzeit gültigen, anwendbaren Datenschutzbestimmungen in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung http://mein.monster.lu/privacy/. Um die Integrität seiner Webseiten zu schützen, behält sich Monster das Recht vor, die Kontaktdaten des Kunden bei entsprechender Aufforderung an die Luxemburgischen Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Monster ist außerdem zur Weitergabe der Kontaktdaten berechtigt, falls eine Beschwerde über die Nutzung der Webseite durch den Kunden eingeht und eine vertragswidrige Nutzung vermutet wird. (c) Der Kunde stimmt zu, dass ihn Monster per E-Mail über Details zu Erweiterungen der Dienstleistungen, wichtige neue Funktionen und sonstige Werbeankündigungen (einschließlich Meinungsumfragen) informieren kann, so lange der Kunde nicht mit schriftlicher Mitteilung seine Zustimmung widerruft.
Sofern nicht in den Produktbedingungen EU, wie zwischen Monster und dem Kunden vereinbart, anders festgelegt, bleiben alle Stellenanzeigen, Werbungen und/oder Videos, die vom Kunden zur Veröffentlichung auf einer Webseite bereitgestellt werden, und alle daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte zu jeder Zeit Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Monster und seinen Tochtergesellschaften eine, unentgeltliche, , voll bezahlte, nicht-ausschließliche und weltweit gültige Lizenz, diese vom Kunden angelieferten Stellenanzeigen, Werbungen und/oder Videos (ganz oder teilweise) zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, auszuführen, zu zeigen und zu verbreiten. Der Kunde gewährt Monster außerdem eine nicht-ausschließliche, unentgeltliche, nicht-übertragbare, eingeschränkte Lizenz, die bereitgestellten Marken, Logos und anderen geschützten geistigen Eigentumsrechte zu nutzen, zu zeigen, zu kopieren und zu veröffentlichen, wobei dies ausschließlich zur Erfüllung der Monster aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten geschehen darf. Monster behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an: (i) der firmeneigenen Technologie und Software, die in den Webseiten enthalten oder eingebunden oder Teil dieser Webseiten ist und (ii) den Inhalten (ausschließlich der Inhalte des Kunden wie oben beschrieben) der Webseiten oder von Teilen der Webseiten sowie allen Elementen, die Bestandteil des Vorgenannten oder darin eingebunden sind (oder eine Sammlung oder Kompilation davon bilden).
(a) Ist der Kunde eine Staffing- oder Personalvermittlungsagentur, ist das Schalten von Anzeigen und Platzieren von Werbung nur unter dem Logo oder den Marken des Kunden gestattet. Ist der Kunde eine Werbeagentur, ist das Schalten von Stellenanzeigen und Platzieren von Werbung nur unter den Logos oder Marken des Klienten des Kunden oder des im Auftragsformular genannten Endanwenders zulässig. In allen anderen Fällen darf der Kunde alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke verwenden und diese nicht an Dritte weiterverkaufen oder abtreten und nicht unter fremden Logos und/oder Marken Anzeigen schalten oder Werbung platzieren. (b) Der Kunde erkennt an, dass er zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen jeder Webseite, auf die er zugreift, verpflichtet ist. Die Nutzungsbedingungen jeder Seite können auf der jeweiligen Startseite über den Link „Nutzungsbedingungen“ abgerufen werden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den in diesem Artikel beschriebenen Nutzungsbedingungen einer Webseite, auf die der Kunde zugreift, und den Bestimmungen dieses Vertrages, haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang. (c) Monster behält sich das Recht vor, die dem Kunden von Monster angebotenen Dienstleistungen und/oder alle Passwörter und sonstigen Zugangscodes zu sperren, falls Monster den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde eine Bestimmung dieses oder eines sonstigen mit dem Kunden bestehenden Vertrages oder die Nutzungsbedingungen verletzt.
Monster sichert zu, die Dienstleistungen auf professionelle Weise in Übereinstimmung mit den gängigen Branchenstandards auszuführen. Mit Ausnahme des Vorgenannten leistet Monster keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend; ausgeschlossen sind insbesondere eine Gewährleistung der Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten in Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder Webseiten oder auch der Funktionalität, Kompatibilität mit bestimmten Softwarebrowsern, der Leistung oder der Ergebnisse der Nutzung der Dienstleistungen oder Webseiten.
Jede Partei (in dieser Eigenschaft jeweils die „entschädigende Partei“) wird die andere Partei, ihre Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen Funktionsträger, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter (in dieser Eigenschaft einzeln die „entschädigte Partei“ oder gemeinsam die „entschädigten Parteien“) gegenüber sämtlichen Forderungen, Klagen oder Ansprüchen, einschließlich unter anderem angemessene Rechtsverfolgungs- und Buchhaltungskosten, freistellen und entschädigen, die entstehen aus: (a) der Verletzung oder behaupteten Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder sonstigen Schutzrechts Dritter in Folge oder in Zusammenhang mit (i) - im Fall von Monster - der Lieferung der Dienstleistungen und (ii) im Fall des Kunden - der Bereitstellung jeglichen Materials auf einer Webseite durch den Kunden oder in dessen Namen; (b) - im Fall von Monster - grober Fährlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Folge oder in Zusammenhang mit der Lieferung der Dienstleistungen; und (c) - im Fall des Kunden - grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Verleumdung in Folge oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen. Die Pflichten der entschädigenden Partei werden nur wirksam, wenn die entschädigte Partei die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über eventuelle Forderungen, Klagen oder Ansprüche in Kenntnis setzt.
Keine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen bewirkt eine Haftungsbegrenzung der Parteien über das gesetzlich erlaubte Maß hinaus. Mit Ausnahme der Verpflichtungen einer entschädigenden Partei aus Artikel 8 und unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag (a) haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für beiläufig oder mittelbar oder als Folge entstehende Schäden, spezielle oder exemplarische Schäden jeglicher Art, einschließlich entgangener Einnahmen oder Gewinn, Geschäftsausfall oder Datenverlust, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob die haftbare oder behaupteterweise haftbare Partei über einen möglichen Schaden in Kenntnis gesetzt wurde oder anderweitig davon hätte Kenntnis erlangen können oder tatsächlich davon wusste, und (b) ist die Haftung jeder Partei aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Produkt, den im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen oder einer Webseite auf den Betrag beschränkt, der vom Kunden während der Laufzeit des Vertrages an Monster gezahlt wird oder zahlbar ist.
Jede Partei verpflichtet sich in Zusammenhang mit der Nutzung oder der Erbringung der Dienstleistungen zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, einschließlich unter anderen der arbeits-, beschäftigungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, eventuelle Angaben des Bewerbers zu Alter, Geschlecht, religiösen Überzeugungen, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischer Zugehörigkeit oder sonstige Informationen dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen. Jede Vertragspartei wird als unabhängiger Unternehmer handeln und keine Bestimmung in diesem Vertrag kann so ausgelegt werden, als werde dadurch ein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder eine sonstige Form von Vertretungsverhältnis zwischen Monster und dem Kunden oder einem der Mitarbeiter oder Bevollmächtigten des Kunden begründet. Dieser Vertrag, der in mehreren Ausfertigungen errichtet werden kann, enthält die gesamten Vereinbarungen der Parteien zu den darin geregelten Geschäften und Angelegenheiten und ersetzt alle früheren Mitteilungen, Absprachen und Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) und jegliche Auftragsformulare oder sonstige, nicht von Monster stammende allgemeine Vertrags- oder Einkaufsbedingungen, die vom Kunden vorgelegt wurden oder zu gegebener Zeit vorgelegt werden; jegliche Änderungen oder Verzichtserklärungen müssen schriftlich mit Zustimmung beider Parteien erfolgen. Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3 kann keine Partei diesen Vertrag insgesamt oder teilweise durch Fusion, Verkauf oder Übertragung von Vermögen oder Anteilen oder in sonstiger Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen ist im Fall von Monster (i) die Abtretung in Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung, Reorganisation oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder (ii) die Abtretung an eine Partei, die Monster kontrolliert, von Monster kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht ( „zulässige Abtretung“). Keine Partei hat sich bei Abschluss dieses Vertrages auf Zusicherungen oder Gewährleistungen gestützt, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt sind. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines in diesem Vertrag vorgesehenen Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf, noch bewirkt eine einmalige oder teilweise Ausübung bzw. Unterlassung der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs den Ausschluss der Ausübung dieses oder eines anderen aus diesem Vertrag zustehenden Rechts oder Rechtsbehelfs bei anderer oder späterer Gelegenheit. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages von einer zuständigen Behörde für unwirksam, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erklärt werden sollte, wird diese Bestimmung von den übrigen Bestimmungen getrennt, und letztere bleiben in vollem Umfang soweit gesetzlich zulässig in Kraft. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Monster in Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen und sind auszulegen nach den Gesetzen von Großherzogtum Luxemburg; ausschließlicher Gerichtsstand für die Parteien sind die luxemburgischen Gerichte. Die Erfüllung aus diesem Vertrag durch jede Partei steht unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages sind per Einschreiben mit Rückschein oder per Übernachtkurier an die jeweils im Auftragsformular genannte Adresse zu schicken und gelten als an dem Tag erfolgt, an dem sie effektiv versandt werden. Keine Bestimmung in diesem Vertrag ist durch eine Person durchsetzbar, die nicht Vertragspartei ist.
PRODUKTBEDINGUNGEN
Ein Job Posting ist eine Stellenanzeige für eine offene Position, die auf der (den) im Auftragsformular („AF“) angegebenen Webseite(n) veröffentlicht wird. Das Schalten der Stellenanzeigen kann über die Monster-Plattformen (MOHR/MHX), per Serverabgleich über Business Gateway (BGW) oder über Tools Dritter erfolgen, wie im Auftragsformular angegeben.
Stellenanzeigeprodukte bestehen entweder aus „Fixed Location Jobs“ („regionale Stellenanzeigen“) oder „Area-Wide Jobs“ („überregionale Stellenanzeigen“). Sie ermöglichen es dem Kunden, Anzeigen (i) über die im AF angegebene Dauer und (ii) entweder in einer bestimmten im AF angegebenen Region oder überregional auf den Webseiten (oder Teilen dieser Webseiten) zu schalten, die im AF einzeln genannt sind. Stellenanzeigen müssen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, nach deren Ablauf alle Stellenanzeigen auslaufen. Jede Stellenanzeige darf nur eine (1) Stellenbeschreibung in einer Region und in einer Job-Kategorie mit bis zu drei Berufsfeldern und drei Branchen je Kategorie enthalten mit Ausnahme der „überregionalen Stellenanzeigen“, hier kann der Kunde die Stellenanzeige in mehr als einer Region je Kategorie schalten (wie im AF angegeben). Jede während der Vertragslaufzeit veröffentlichte Stellenanzeige bleibt längstens für die im AF angegebene Dauer geschaltet, auch wenn die planmäßige Dauer der jeweiligen Stellenanzeige das Ende der Vertragslaufzeit überschreitet.
Jede (1) Reaktivierung einer ausgelaufenen Stellenanzeige, (2) Unterbrechung oder Erneuerung einer Stellenanzeige, (3) Wechsel der Webseite (es sei denn, das gekaufte Produkt ermöglicht die Schaltung auf mehreren Webseiten) oder (4) Änderung des Referenzcodes einer Anzeige, falls diese über BGW geschaltet wurde, wird als eine weitere Stellenanzeige berechnet. Der Kunde erkennt an, dass auf den Webseiten veröffentlichte Stellenanzeigen auch in den Suchergebnissen anderer Webseiten erscheinen.
Für eine Stellenanzeige kann ein automatischer Refresh alle 30 Tage vorgesehen sein, falls dies im AF angegeben ist.
Der Kunde sichert zu, dass sich alle Stellenanzeigen, die er auf der Webseite veröffentlicht, auf konkrete freie Positionen beziehen und es sich nicht um allgemeine Standard-Stellenbeschreibungen handelt. Unbeschadet der Angaben im AF sichert der Kunde zu, keine Stellenanzeige auf einer Webseite zu schalten, die: (i) gegen anwendbares Recht verstößt; (ii) Links zu Webseiten enthält, die im Wettbewerb zu Monster stehen; (iii) „verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält; (iv) eine Art von Schneeballsystem, „Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmäßige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden (es sei denn, aus der Stellenanzeige geht hervor, dass es sich um eine reine Provisionsvergütung handelt und die zu verkaufenden Produkte/Dienstleistungen genau beschrieben sind) oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt; (v) fremde Logos oder Marken enthält, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Artikel 6 der allgemeinen Vertragsbedingungen zulässig sind; (vi) einen Hyperlink zur eigenen Karriereseite des Kunden enthält; oder (vii) einen Hyperlink zu einer Webseite enthält, die Inhalte aufweist, die verleumderisch, beleidigend, obszön oder bedrohend sind oder nach Einschätzung von Monster bei einer Person Verärgerung oder Unbehagen oder Angst auslösen könnten, einschließlich zum Beispiel rassistische, sexistische, belästigende, bedrohende, diskriminierende, vulgäre oder anderweitig verletzende Materialien, Meinungen oder Mitteilungen.
Monster behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen eine den Vorgaben nicht entsprechende Stellenanzeige oder Stellenanzeigen auf einer Webseite, die der Kunde nicht ausdrücklich gekauft hat, zu jeder Zeit sofort zu entfernen.
Job Logo ermöglicht es dem Kunden, sein Logo in die Stellenanzeige einzubinden, um Stil und Ton der Anzeige zu vervollständigen.
Das Job Search Results Logo ist eine Option, die es dem Kunden ermöglicht, bei allen Jobsuchen auf der Suchergebnisseite sein Logo einzubinden.
Eine CV License gewährt den Kunden Zugriff auf die Monster-Datenbank mit den durchsuchbaren Lebensläufen von Jobsuchenden („Lebenslaufdatenbank”). Die „CV License“ ist eine Einzellizenz für eine einzelne natürliche Person, die der direkten Kontrolle des Kunden untersteht („Datenbank-User“), und ermöglicht den Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank über ein individuelles Passwort; Dauer und Typ der Lizenz (d.h. national oder regional) sind im Auftragsformular angegeben. Für jede CV License gelten angemessene Nutzungsbedingungen einschließlich eines Limits von 20.000 Lebenslaufansichten innerhalb von 12 Monaten (bzw. anteilig bei kürzeren Lizenzen). Eine einzelne Lebenslaufansicht liegt vor, sobald nach erfolgter Suche in der Datenbank eine Aktion mit einem Lebenslauf durchgeführt wird. Einzelansichten von Lebensläufen sind beispielsweise folgende Aktionen des Datenbank-Users; (a) Öffnen eines Lebenslaufs, (b) Öffnen und Drucken des Lebenslaufs, (c) Öffnen und Weiterleiten des Lebenslaufs per Email, (d) Öffnen eines Lebenslaufs und Verschieben in einen Ordner (e) Verschieben eines Lebenslaufs in einen Ordner, ohne ihn zu öffnen. Mehrfachansichten von Lebensläufen liegen dann vor, wenn ein Datenbank-User den gleichen Lebenslauf mehrmals öffnet (Hinweis: in der Lebenslauf-Suchergebnisliste wird mit einem „Gesehen“-Symbol angezeigt, dass ein Lebenslauf vom Datenbank-User angesehen wurde). Sobald ein Lebenslauf in einen Ordner verschoben wurde, kann er vom Kunden beliebig oft geöffnet werden, ohne dass dies als weitere Lebenslaufansicht gezählt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, Monster unverzüglich zu informieren, falls eine Person, der ein Passwort erteilt wurde, das Unternehmen verlässt, und Monster behält sich das Recht vor, deren Passwort zu löschen und nach entsprechender Information des Kunden ein Ersatzpasswort auszustellen. Monster behält sich außerdem das Recht vor, Passwörter nach entsprechender Information des Kunden in regelmäßigen Abständen zu ändern. Falls weitere User (d.h. andere Personen als die vom Lizenzinhaber benannten Datenbank-User) auf die Lebenslaufdatenbank zugreifen, stellt dies eine Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages dar.
Der Kunde verpflichtet sich, die Lebenslaufdatenbank nur für die Suche nach passenden Kandidaten für bestimmte konkrete Positionen zu nutzen und diesen keine anderen Dienste anzubieten. Auch darf die Lebenslaufdatenbank-Lizenz nicht dazu verwendet werden, um generell Daten von potentiellen Kandidaten zu sammeln oder um Stellensuchende oder Lebenslaufinhaber zu kontaktieren, um ihnen Geschäftstätigkeiten, die von zu Hause aus auszuführen sind oder eine regelmäßige Zahlung verlangen, oder Franchise-Verträge anzubieten.